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Nach EuGH-Urteil 'Safe Harbor': LeaseWeb bietet schnelle Hilfe für betroffene Firmen

Hostinganbieter garantiert Speicherung der Daten auf deutschen und europäischen Servern unter Einhaltung der jeweiligen restriktiven Datenschutzregeln.

 

Nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) das „Safe Harbor“-Datenschutzabkommen mit den USA für ungültig erklärt hat, müssen sich unzählige deutsche Firmen – Fachleute gehen hier von bis zu mehreren hunderttausend Unternehmen aus – auf die Suche nach einem neuen Cloud-Anbieter machen. Mit Hostinganbieter LeaseWeb Deutschland profitieren die betroffenen Unternehmen von einem bewährten Konzept, über das die Auswirkungen des EuGH-Urteils auf ihren Geschäftsbetrieb gemeinsam analysiert und die Hilfe bei der Suche nach Alternativen möglich ist. LeaseWeb garantiert hierbei die Daten-Speicherung auf deutschen und europäischen Servern unter Einhaltung der jeweiligen restriktiven Datenschutzregeln.

 

Betroffene Firmen stehen vor Riesenproblem

 

'Gemäß dem aktuellen EuGH-Urteil dürfen personenbezogene Daten auf der Basis von Safe Harbor nicht mehr über den großen Teich übermittelt und dort gespeichert werden. Davon sind zahllose deutsche Firmen betroffen, die bisher im Rahmen von IT-Outsourcing oder durch die Nutzung von US-amerikanischen Cloud-Anbietern ihre Daten in den USA lagern', betont LeaseWeb-Geschäftsführer Benjamin Schönfeld. Diese Unternehmen stehen jetzt vor einem Riesenproblem: Wohin mit den Daten? Hier kommen die Lösungen von Leaseweb ins Spiel: 'Diese sind – unter Einhaltung der jeweiligen restriktiven Datenschutzregeln – individuell auf die Anforderungen der Unternehmen zugeschnitten, bieten ein optimales Preis-Leistungsverhältnis und vor allem große Flexibilität', fügt Schönfeld hinzu. So verfügt LeaseWeb über beliebig skalierbare Serverkapazitäten, die bei Bedarf schnell – auch weltweit – erweitert werden können.

 

USA bietet kein angemessenes Datenschutzniveau

 

Mit dem Safe Harbor-Abkommen aus dem Jahre 2000 hatte die EU festgestellt, dass die USA ein angemessenes Datenschutzniveau bieten. Dieser Vereinbarung sind bis September 2015 etwa 5.500 US-amerikanische Firmen, wie beispielsweise IBM, Microsoft, General Motors, Amazon, Google, HP, Dropbox und Facebook, beigetreten. Mit Beitritt haben sich diese Unternehmen verpflichtet, die Datenschutzregeln des jeweiligen Ausgangslandes einzuhalten. Auf dieser Grundlage haben zahllose deutsche und europäische Unternehmen ihre Daten in den USA gespeichert.

 

Der EuGH kommt in seinem aktuellen Urteil nunmehr jedoch zu der Auffassung, dass das gegenwärtige Safe-Harbor-Abkommen kein aus europäischer Sicht angemessenes Datenschutzniveau bildet. „Bereits die Skandale von PRISM und Co. hatten gezeigt, dass die Safe Harbor-Regelungen nicht greifen und die Kompetenz zur Einhaltung des Datenschutzes auch zum Teil außerhalb der Unternehmen liegt“, betont der LeaseWeb-Geschäftsführer. Daher raten IT-Experten seitdem einheimischen Firmen verstärkt dazu, auf Cloud-Anbieter aus Deutschland oder der EU zu setzen.