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Strafverfolgung
Strafverfolgungsbehörden können ihre Verfügungen, Vorladungen und Anfragen über die folgenden E-Mail-Adressen an das jeweilige Leaseweb-Unternehmen senden:
Leaseweb Netherlands B.V. | subpoenas@nl.leaseweb.com |
Leaseweb Deutschland GmbH | subpoenas@de.leaseweb.com |
Leaseweb USA, Inc. | subpoenas@us.leaseweb.com |
Leaseweb Canada Inc. | subpoenas@us.leaseweb.com |
Leaseweb Singapore Pte. Ltd. | subpoenas@sg.leaseweb.com |
Leaseweb UK Ltd. | subpoenas@uk.leaseweb.com |
Leaseweb Hong Kong Ltd. | subpoenas@hk.leaseweb.com |
Leaseweb Australia PTY Ltd. | subpoenas@au.leaseweb.com |
Leaseweb Japan K.K | subpoenas@jp.leaseweb.com |
Alle Leaseweb-Unternehmen akzeptieren Verfügungen, Vorladungen und sonstige Anfragen ausschließlich von Strafverfolgungsbehörden, die in dem Land, in dem das jeweilige LeaseWeb-Unternehmen niedergelassen ist, für die Strafverfolgung zuständig sind. Darüber hinaus müssen alle an LeaseWeb USA, Inc. gerichteten Verfügungen und Vorladungen vom Bundestaat Commonwealth of Virginia ausgestellt sein. Bevor eine Strafverfolgungsbehörde eine Verfügung, Vorladung oder eine sonstige Anfrage an ein im Ausland ansässiges Leaseweb-Unternehmen richten kann, muss sie zunächst internationale Rechtshilfe ersuchen, um die entsprechende Verfügung, Vorladung oder sonstige Anfrage zuzustellen.
Bitte beachten Sie, dass Verfügungen, Vorladungen und Anfragen eine IP-Adresse des jeweiligen Leaseweb-Unternehmens sowie eine Zeitangabe enthalten müssen.
Bitte beachten Sie auch, dass es strafbar ist, sich fälschlicherweise als Mitarbeiter einer Strafverfolgungsbehörde auszugeben.